bewegliche Ferientage 2025/2026

01. Dezember 2025 beweglicher Ferientag

 

15. Mai 2026

 

beweglicher Ferientag / Brückentag Christi Himmelfahrt

 

In der Regel findet an beweglichen Ferientagen die Hortbetreuung statt. (Ferienreglung)

 

Bitte beachten Sie die Schließtage vom Hort.

Stundenzeiten

Einlass 06:55  

 

1. Stunde 

 

 

 
Vorklingeln 07:00  
Beginn 07:05  
Ende 07.50  
 

 

Frühstückspause

 

 

2.Stunde

 

 

 
Vorklingeln 08:00  
Beginn 08:05  
Ende 08.50  
 

 

Hofpause

 

 

3. Stunde

 

 

 
Vorklingeln 09:05  
Beginn 09:10  
Ende 09:55  

 

4. Stunde

 

 

 
Vorklingeln 10:00  
Beginn 10:05  
Ende 10:50  
 

 

Hofpause

 

 

5. Stunde

 

 

 
Vorklingeln 11:20  
Beginn 11:25  
Ende 12:10  

 

6. Stunde 

 

 

 
Vorklingeln  -   
Beginn 12:15  
Ende 13:00  

 

Regelung bei Erkrankung eines Kindes:

  • das Kind wird durch die Eltern am Tag der Erkrankung bis 8Uhr morgens entschuldigt
  • nach Rückkehr in die Schule ist eine nochmalige schriftliche Entschuldigung nötig (bei Häufung der Kranktage kann ein ärztliches Attest verlangt werden)
  • für den Sport- oder Schwimmunterricht dürfen Eltern ihr Kind 1x pro Schulhalbjahr selbst entschuldigen, darüber hinaus wird ein ärztl. Attest benötigt.

Regelungen zum Unterrichtsausfall bei extremer Witterungsverhältnisse

Die Obere Schulbehörde entscheidet, ob bei extremen Witterungsbedingungen der Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfallen muss im Grundsatz, und zwar:

 

  • ob der Ausfall auf den Primarbereich oder auf Sekundarbereich I beschränkt werden kann, 
  • ob der Ausfall für alle Schüler der betroffenen Schulbereiche gilt oder nur für diejenigen, die auf die Schülerbeförderung angewiesen sind.

Die Obere Schulbehörde sorgt dafür, dass ihre Entscheidung so früh wie möglich veröffentlicht wird, außerdem kann sie die Entscheidungsbefugnis auf die Landkreise übertragen.

Erziehungsberechtigte können ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, obwohl kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg befürchten.

Die Schulleiterin entscheidet ggf. über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts, wenn während des Unterrichts extreme Witterungsverhältnisse absehbar sind, die eine unzumutbare Gefährung der Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen.
Eine Betreuung erfolgt in diesem Fall bis zu Abholung der Schüler, bzw. wird für die anwesenden Schüler Unterricht erteilt.

(Auszug aus dem RdErl. des MK vom 14.01.1993 SVBI. LSA Nr. 3/93)

  • Erziehungsberechtigte können sich auch hier informieren:  

    über den Landkreis Anhalt - Bitterfeld aktuelle Meldungen und
    Vetter Verkehrsbetriebe Meldungen bzgl. des Busverkehrs



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