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Hausordnung
- Einlass ins Schulgebäude beginnt 06.55 Uhr
- Alle Schüler erscheinen pünktlich zum Vorklingeln (5 Minuten vor Unterrichtsbeginn) im Unterrichtsraum und bereiten sich auf den Unterricht vor.
- Schüler, die von ihren Eltern gebracht werden, verabschieden sich von diesen vor Betreten des Schulhauses.
Nach dem Unterricht erwarten Eltern ihre Kinder auf dem Schulhof.
- Die Schüler verhalten sich in allen Räumen und Gängen des Schulhauses diszipliniert, ruhig und umsichtig.
Sie rennen nicht und sind besonders vorsichtig beim Begehen der Treppen.
- Unterrichtstüren dürfen nur von Erwachsenen geöffnet und geschlossen werden. Alle Schüler bemühen sich um Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulgebäude und dem Schulhof.
Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler die Stühle auf den Tisch.
- Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler das Schulgelände zügig und achten darauf,
alle persönlichen Dinge mitzunehmen (Mütze, Schal, Jacken…).
- In den Hofpausen begeben sich die Kinder zum Spielen in gegenseitiger Rücksichtnahme auf den Pausenhof.
- Ausgeliehenes Spielmaterial wird nach der Benutzung wieder im Spielgerätehaus abgegeben.
- Das Zielen und Werfen mit Wurfgeschossen (z. B. mit Steinen, Eicheln, Schneebällen oder ähnlichem) ist verboten.
- Sollte eine Hofpause, zum Beispiel aus Witterungsgründen, nicht möglich sein, halten sich die Schüler im Klassenraum auf.
Der Aufsichtslehrer entscheidet, ob eine Hof- oder Hauspause durchgeführt wird und zeigt es an.
- Die Mädchentoilette wird nur von Mädchen und die Jungentoilette nur von Jungen betreten und einzeln benutzt. Nach Benutzung der Toilette wird gespült!
Die Hände werden mit Seife gewaschen. Alle Schüler gehen langsam (Rutschgefahr).
Das Toilettenpapier wird nicht im Toilettenraum herumgeworfen.
- Das Mittagessen wird in der 2. Hofpause im Speiseraum und in den dafür vorgesehenen Räumen eingenommen.
Schüler, die vorzeitig das Mittagessen beenden, begeben sich zur weiteren Pausengestaltung auf den Schulhof.
- Mit Einrichtungsgegenständen der Schule wird sorgsam umgegangen.
Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig entstandenen Schäden von Eigentum werden die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.
- In der Grundschule sind Drogen, Alkohol, Waffen, Messer, Reizgas u. ä. gefährliche Gegenstände verboten.
Das gesamte Schulgelände, das Schulhaus und die Turnhalle sind rauchfreie Zone.
Während des Unterrichts sind die Hauseingangstüren verschlossen.
Von innen sind sie jedoch jederzeit zu öffnen. Für Besucher befindet sich am Haupteingang eine Klingel.
- Auf dem Schulgelände ist das Radfahren verboten!
- Sämtliche elektronische Geräte werden nicht mit zur Schule gebracht.
Handys und Smartwatch verbleiben ausgeschaltet im Ranzen.
- Alle respektieren das persönliche Eigentum anderer Kinder.
Niemand benutzt unerlaubt das Eigentum eines anderen Kindes.
- Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung wird der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter zur Verantwortung gezogen.
- Das Hausrecht übt die Schulleiterin aus, in Abwesenheit eine beauftragte Lehrkraft.