Freistellung vom Unterricht
1 Schultag: Die Entscheidung liegt in der Regel bei der Klassenleitung.
Bis zu 10 Unterrichtstage: Die Schulleitung kann in begründeten Fällen eine Beurlaubung genehmigen.
Mehr als 10 Tage / längere Zeiträume: Hierfür ist das Landesschulamt zuständig.
Formular: Freistellung vom Unterricht
Lizenzen & Quellen
- antrag_auf_beurlaubung_der_schulpflicht.pdf
Autor: Landesschulamt
Zusätzliche Informationen: Landesschulamt
Regelung bei Erkrankung eines Kindes:
- das Kind wird durch die Eltern am Tag der Erkrankung bis 8Uhr morgens entschuldigt
- nach Rückkehr in die Schule ist eine nochmalige schriftliche Entschuldigung nötig (bei Häufung der Kranktage kann ein ärztliches Attest verlangt werden)
- für den Sport- oder Schwimmunterricht dürfen Eltern ihr Kind 1x pro Schulhalbjahr selbst entschuldigen, darüber hinaus wird ein ärztl. Attest benötigt.
Formular - Krankmeldung
Lizenzen & Quellen
- formular_krankmeldung.pdf
Autor: Fr. Ouaghad
Zusätzliche Informationen: Formular selbst erstellt

