Freistellung vom Unterricht

1 Schultag: Die Entscheidung liegt in der Regel bei der Klassenleitung.

 

Bis zu 10 Unterrichtstage: Die Schulleitung kann in begründeten Fällen eine Beurlaubung genehmigen.

 

Mehr als 10 Tage / längere Zeiträume: Hierfür ist das Landesschulamt zuständig.

 

Formular: Freistellung vom Unterricht 

Lizenzen & Quellen

Regelung bei Erkrankung eines Kindes:

  • das Kind wird durch die Eltern am Tag der Erkrankung bis 8Uhr morgens entschuldigt
  • nach Rückkehr in die Schule ist eine nochmalige schriftliche Entschuldigung nötig (bei Häufung der Kranktage kann ein ärztliches Attest verlangt werden)
  • für den Sport- oder Schwimmunterricht dürfen Eltern ihr Kind 1x pro Schulhalbjahr selbst entschuldigen, darüber hinaus wird ein ärztl. Attest benötigt.

    Formular - Krankmeldung 

Lizenzen & Quellen




Datenschutzerklärung